Kinderrechte im Überblick

Die Menschenrechte stehen allen Menschen auf der Welt zu – auch Kindern und Jugendlichen.
Zu eurem Schutz gibt es aber noch besondere Rechte darüber hinaus: die Kinderrechte.
Sie gelten für alle unter 18-Jährigen und sind in einem Vertrag der Vereinten Nationen festgehalten.
Deutschland hat diesen Vertrag unterschrieben.

Und helpando erklärt euch die wichtigsten Kinderrechte auf einen Blick:

Recht auf Gleichheit

Alle Kinder haben die gleichen Rechte, egal woher sie kommen, welche Sprache sie sprechen oder welches Geschlecht sie haben.
(Artikel 2)

Recht auf besondere Fürsorge und Förderung bei Behinderung

Du hast das Recht auf Unterstützung, falls du eine geistige oder körperliche Behinderung hast. (Artikel 23)

Recht auf Bildung

Du hast das Recht, Informationen zu finden und zu verstehen sowie zur Schule zu gehen.
(Artikel 17, 28 und 29)

Recht auf elterliche Fürsorge

Deine Eltern sollen dir helfen, dich unterstützen, sich um dich kümmern und für dich da sein. (Artikel 5, 9, 10 und 18)

Recht auf freie Meinungsäußerung und Beteiligung

Du hast das Recht, deine Meinung durch Reden, Schreiben, Malen und alle weiteren erdenklichen Formen mitzuteilen und gehört zu werden.
Du hast das Recht zu wissen, was auf der Erde passiert.
(Artikel 12, 13, und 17)

Recht auf Gesundheit

Du hast das Recht auf medizinische Behandlung, sauberes Trinkwasser und gesundes Essen. (Artikel 24)

Recht auf gewaltfreie Erziehung

Du hast das Recht auf Schutz vor körperlicher und psychischer Gewalt sowie auf Schutz und Hilfe, wenn du nicht bei deinen Eltern leben kannst.
Dir soll es in deinem Zuhause gut gehen.
(Artikel 19, 20, und 25)

Recht auf Schutz im Krieg und auf der Flucht

Niemand darf dich im Ausland gegen deinen Willen festhalten. Du hast das Recht auf Schutz und Hilfe.
(Artikel 11, 22 und 38)

Recht auf Schutz vor wirtschaftlicher und sexueller Ausbeutung

Du hast das Recht, vor schlechten Arbeitsverhältnissen, sexuellem Missbrauch, Entführung und Ausbeutung geschützt zu werden. Du hast das Recht auf Hilfe, falls du misshandelt, vernachlässigt oder ausgebeutet wurdest.
(Artikel 32, 34, 35, 36 und 39)

Recht auf Spiel und Freizeit

Du hast das Recht zu spielen, dich zu erholen und dich künstlerisch zu betätigen.
(Artikel 31)