Recht auf besondere Fürsorge und Förderung bei Behinderung

Besondere Hilfe für beeinträchtigte Kinder

Manche Kinder und Jugendliche haben eine Beeinträchtigung.

Zum Beispiel haben sie Probleme:

  • sich zu bewegen.

  • zu hören, zu sehen oder zu sprechen.

  • zu lernen.

Diese Kinder bekommen besondere Hilfe.

Sie haben ein Recht auf Hilfe im Alltag.

Zum Beispiel, wenn sie im Rollstuhl sitzen.

Sie müssen dann in ihrem Zuhause gut mit dem Rollstuhl fahren können.

(Artikel 23)