Recht auf gewaltfreie Erziehung

Du sollst vor Gewalt geschützt werden.

(Artikel 19, 20, und 25)

Niemand darf Gewalt gegen dich anwenden.

Das heißt:
Dir darf niemand weh tun.

Gewalt kann auch heißen:

  • Jemand beleidigt dich.

  • Jemand schreit dich an.

  • Jemand zwingt dich zu etwas.

Außerdem müssen sich deine Eltern gut um dich kümmern.

Wenn sie das nicht tun, kannst du zu einer anderen Familie ziehen.

Oder in ein Wohnheim.

Du sollst besonders beschützt werden, wenn du nicht bei deinen Eltern lebst.

Egal wo du zuhause bist, dir soll es dort gut gehen.

Das Jugend-Amt muss prüfen, ob es dir in deinem Zuhause gut geht.

(Artikel 19, 20, und 25)