Recht auf freie Meinungsäußerung und Beteiligung

Du darfst mitreden.

Du darfst deine Meinung sagen.

Du darfst sagen, wie du dich fühlst.

Zum Beispiel durch Reden, Schreiben oder Malen.

Deine Meinung darf aber niemandem schaden.

Sonst geht es anderen Menschen schlecht.

Stell dir vor, wie es anderen Menschen geht, wenn sie deine Meinung hören.

Du darfst von wichtigen Neuigkeiten wissen.

Und du darfst mitreden.

(Artikel 12, 13, und 17)